Dienst im THW

Durch den THW-Aufnahmeantrag und die KatS-Verpflichtungserklärung verpflichtet
man sich zum Dienst im THW, insbesondere zur Teilnahme an Einsätzen, angeordneten
Übungen, erforderlichen Lehrgängen, Ausbildungsveranstaltungen und sonstigen
Veranstaltungen. Zu den Dienstpflichten gehören u.a. auch,
sich über die maßgeblichen Diensttermine informieren,
regelmäßig und pünktlich am Dienst teilnehmen,
die Dienst-, Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften beachten,
den dienstlichen Weisungen nachkommen,
die Regelungen für die Beurlaubung und Dienstbefreiung genau befolgen,
die Ausstattung und Einrichtung sorgfältig und nur zu dienstlichen Zwecke verwenden,
sich in die Helfergemeinschaft einfügen, sich kameradschaftlich verhalten und
das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht schädigen.