Abmahnung

Beim Fehlverhalten eines Helfers, kann eine Mahnung ausgesprochen werden.

Ein Abmahnung kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

Eine Abmahnung, kann zudem der Erste Schritt eines Verfahrens sein,
an dessen Ende eine Entlassung oder ein Ordnungswiedrichkeitsverfahren steht.

Rechtswirksam wird eine schriftliche Abmahnung erst 4 Wochen nach Zustellung.
In diesem Zeitraum kann der Helfer (zunächst ohne Angabe von Gründen) gegen die
Abmahnung Einspruch einlegen. Sollte ein Abmahnung nachweislich zu unrecht erfolgt
sein, wird diese Unwirksam.