====== Beruf und THW ====== **Die Frage nach der Vereinbarkeit von Beruf und Ehrenamt stellt sich auch beim THW. Auf dieser Seite zeigen wir, was das Ehrenamt bei uns für das Arbeitsleben unserer Einsatzkräfte bedeutet.** ===== Übersicht ===== {{:werbematerial:flyer:flyercover_arbeitgeber.jpg?100 |}}Geplante Dienste und Ausbildungen finden außerhalb der Arbeitszeiten statt, aber bei Sonderausbildungen und Einsätzen ist das oft nicht möglich. Damit wir stets helfen können, müssen unsere Einsatzkräfte also bei Bedarf kurzfristig von ihrer Arbeitsstelle freigestellt werden. Das Ehrenamt im THW erfordert daher auch Verständnis von der Arbeitgeberseite. Die Mehrzahl der Unternehmen unterstützt dennoch das ehrenamtliche Engagement ihrer Arbeitskräfte, ob aus gesellschaftlicher Verantwortung oder anderen Gründen. {{:werbematerial:flyer:flyer_arbeitgeber.pdf |Merkheft THW und Arbeitgeber}} ===== Verständnis für Verantwortung ===== Das Ehrenamt im THW bringt für die Arbeitsstelle zunächst einige Herausforderungen. Arbeitskräfte können jederzeit zu einem Einsatz gerufen werden und fallen dann bisweilen für unbestimmte Zeit aus. Wenn in einem Unternehmen dann eine dringende Aufgabe nicht erledigt werden kann, braucht es dort viel Verständnis für die Wichtigkeit des Ehrenamts. Und auch wir im THW müssen manchmal Verständnis haben, dass eine Arbeitskraft aus wichtigen Gründen nicht zur Verfügung steht. Rechtlich ist die Freistellung zwar vorgeschrieben, aber wir bemühen uns um eine gegenseitige Rücksichtnahme in diesem Spannungsfeld. ===== Vorteile durch Verantwortung ===== Das Ehrenamt im THW bringt der Einsatzkraft jedoch auch Vorteile für den Beruf. Einsatzkräfte können bei uns viele Kompetenzen erwerben, die sie als Arbeitskraft auch im Unternehmen einbringen. Dazu gehören beispielsweise: *Fachkompetenz (technische Ausbildungen, praktische Erfahrungen beim Einsatz von Maschinen, Funkausbildung,...) – **einige THW-Lehrgänge sind auch von der **IHK** anerkannt.** *Soziale Kompetenz (Kommunikation, Zusammenarbeit im Einsatz, gemeinsames Problemlösen,...) *Persönliche Kompetenz (Zuverlässigkeit, Übernahme von Verantwortung, Leistungsbereitschaft,...) *Führungkompetenz (Ausbildung von Einsatzkräften, Konfliktlösung, Führung von unterstellten Einsatzkräften,...) ===== Im Einsatzfall ===== {{:symbolfoto:blaulicht_ein.jpg?100 |}}Im Einsatzfall alarmiert der Ortsverband die benötigten THW-Kraft. Auch die Arbeitsstelle wird informiert, dass die THW-Kraft an einem Einsatz teilnimmt. ==== Lohnfortzahlung ==== {{:symbolfoto:piktogramm_geld_rot.jpg?200 |}}Während der einsatzbedingten Abwesenheit wird der normale Lohn weitergezahlt. Dies gilt auch, wenn aufgrund der vorgeschriebenen Ruhezeiten nach einem Einsatz nicht gearbeitet werden darf. Selbstständigen erhalten entsprechend eine Entschädigung für den Verdienstausfall. Der Einsatzkraft entstehen also keine Nachteile durch den Einsatz. ==== Erstattung der Lohnkosten ==== {{:symbolfoto:piktogramm_geld_gruen.jpg?200 |}}Damit der Arbeitsstelle keine Nachteile entstehen, wird der Lohn erstattet, den die Einsatzkraft während ihrer Abwesenheit erhalten hat. Aus dem regulären Lohn und der Dauer der einsatzbedingten Abwesenheit ergibt sich der Erstattungsanspruch gegenüber dem THW. Die Erstattung wird beantragt und in der Regel innerhalb von 14 Tagen abgewickelt. //**Wichtig**: Die Erstattung erfolgt durch die Bundeskasse, nicht durch das THW selbst. Das erleichtert das Auffinden des Buchungsvorgangs ganz bedeutend!// ---- ===== Übersicht ===== {{section>mitmachen:uebersicht#Übersicht&noheader}}